Flexi Rente

Flexi-Rente oder Selbstständigkeit?

Wissenstransfer ist die Aufgabe der Generation 60+. Viele qualitativ hochwertig ausgebildete Mitarbeiter werden in den nächsten Jahren ihren Arbeitsplatz verlassen und in ihre wohlverdiente Rente gehen. Somit verliert das Unternehmen und unsere Wirtschaft immenses Wissen, das über Jahrzehnte hinweg aufgebaut worden ist. Unsere Generation altert immer mehr und nimmt ihr Wissen mit.

Genau das hat auch unsere Regierung festgestellt und bietet jetzt die Flexi-Rente an. Die Frage stellt sich nur, für wen ist diese Flexi-Rente geeignet?

Sie gehen in den nächsten Monaten in Rente, fühlen sich aber noch total fit und fragen sich, was Sie mit ihrer Branchenerfahrung und ihrem Wissen machen können? Sie fühlen sich noch in der Lage, mehr als 15 Stunden in der Woche zu arbeiten?  Dann sollten Sie weiter lesen, weil es zwei verschiedene Möglichkeiten gibt. Entweder werden Sie weiterhin angestellt oder sie gehen in die Selbstständigkeit.

Sollten Sie bereits 50 Jahre alt sein beziehungsweise den Vorruhestand ab 63 Jahren im Fokus haben, sollten Sie auch weiter lesen.

Einige meiner Klienten (Rentner) sind angestellt wie auch selbständig. Beides ist möglich, denn als Rentner können Sie sich aussuchen, was Sie machen möchten.

Ein Ansatzpunkt der neuen Flexi-Rente ist die Möglichkeit, nach der Rente weiterhin arbeiten zu gehen. Laut Bundesregierung soll es den Anreiz bringen, länger zu arbeiten. Das Flexi-Rentengesetz regelt den Übergang von der Arbeit in die Rente neu.

 

Hier gibt es drei Kernpunkte:

1) Arbeitnehmer, die die Regelrente erreicht haben und sich weiterhin fit fühlen, können zukünftig ihre Rentenansprüche pro Jahr um 6 % erhöhen. Diese Arbeitnehmer können weiter arbeiten und bezahlen keine Arbeitslosenversicherung. Bitte beachten: Sie müssen zu ihrem Rentenversicherungsträger gehen und ihren Arbeitgeber darüber informieren, dass sie weiterhin ihre 10 % Rentenbeiträge an die Rentenversicherung abführen wollen. Das ist ganz wichtig. Denn nur dann haben Sie die Möglichkeit pro Arbeitsjahr (nach Renteneintritt) ihre Altersrente um 6% zu erhöhen. Doch es geht noch mehr. Je nach Zuzahlung können Sie ihre Rente um weitere 3% steigern und würden dann nach einem weiteren Arbeitsjahr ihre Rente um bis zu 10% steigern können. Dies ist sehr allgemein gehalten und es muss immer der individuelle Sachverhalt berücksichtigt werden. Das würde bedeuten, wenn Sie drei Jahre länger arbeiten, könnten Sie ihre Rente um über 20% erhöhen. Hier setzt unsere Beratung an. Wir gehen mit ihnen zu ihrem Rentenversicherungsträger und lassen uns gemeinsam beraten. Im Anschluss geben wir Ihnen dann eine Empfehlung, wie Sie sich mit ihrem Arbeitgeber vertraglich einigen können. Oftmals ist hier aber eine Selbstständigkeit beziehungsweise Freiberuflichkeit lukrativer als eine weitere Anstellung. Aber auch hier muss ganz individuell beurteilt bzw. berechnet werden.

2)  Heute können freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung früher eingezahlt werden, auch als Arbeitnehmer. Früher war das ab 55 möglich, heute bereits ab dem 50. Lebensjahr. Hat ein Rentner eine Rente von 1.200 € pro Monat und geht drei Jahre vorzeitig in Rente, muss er mit einem Minus von 10,8 % (130 € pro Monat rechnen). Im Endeffekt sind das 33.000 €, die der Rentner ab seinem 50. Lebensjahr in die Rentenkasse einzahlen müsste, damit er dann mit 63 Jahren ohne Abschlag Rentner werden kann. Das hört sich sehr unrentabel an, aber wenn man bedenkt, dass man in eine Zusatzrente (Rürup Rente) über Jahre hin weg einzahlt, ist es wieder relativ. Es wären 17 Jahre lang 174 € pro Monat.

3) Die Teilrente wurde vereinfacht, d.h. Sie haben eine Frührente und verdienen sich etwas hinzu. In Frührente kann man mit 63 gehen, wenn alle Beitragssätze eingezahlt wurden.

Nun ist die Frage, wie hilft diese neue Flexi-Rente bei dieser Teilrente? Es bedeutet, Sie verdienen sich zu Ihrer Teilrente etwas hinzu.

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