Gründung aus Arbeitslosigkeit

Von der Arbeitslosigkeit zur eigenen Firma?

Es gibt spezielle Förderungen für eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus. 

Auf der Grundlage der Erstinformationen unterstütze ich Sie bei den weiteren Schritten, damit Sie Ihre Chance auf Fördermittel erhöhen.

Existenzgründungsberatung – 100 % gefördert durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).

Sie können  einen AVGS bei ihrem Sachbearbeiter beantragen. Mit diesem können wir die Beratung direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter abrechnen. Damit ist das Gründungscoaching für Sie kostenfrei!

Gründung aus Arbeitslosigkeit


Sicherlich steigen Ihre Chancen auf einen Förderkredit, wenn sie sich professionell beraten lassen.

Welche Fördermöglichkeiten bieten sich bei der Agentur für Arbeit?

Kundinnen und Kunden, die bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet sind und sich selbstständig machen möchten, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss erhalten. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, für die kein Rechtsanspruch besteht.

 

Was sind die Voraussetzungen für die mögliche Gewährung des Gründungszuschusses durch die Arbeitsagentur?

Der Gründungszuschuss kann gewährt werden, wenn die Gründerinnen und Gründer bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) von mindestens 150 Tagen haben. Sie müssen darlegen, dass sie über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit verfügen. In Zweifelsfällen können Gründungsinteressierte an einer Maßnahme zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung teilnehmen.

Der Agentur für Arbeit ist die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachzuweisen. Dafür ist eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle erforderlich, wie zum Beispiel von der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, berufsständische Kammer, Fachverband und Kreditinstitut.

Wie gestalten sich Höhe, Dauer und Aus­zahlungs­bedingung des Gründungszuschusses der Arbeitsagentur?

Der Gründungszuschuss erfolgt in zwei Phasen: Für sechs Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300 Euro zur sozialen Absicherung (Sozialversicherungen) geleistet. Wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden, können für weitere neun Monate 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung gewährt werden.

Gibt es weitere Formen der (finanziellen) Unterstützung während der Gründungsphase?

Gründerinnen und Gründer, die einen Gründungszuschuss erhalten, können die selbstständige Tätigkeit im ersten Jahr nach der Gründung durch ein Coaching begleiten lassen. Ziel des Coachings ist, durch eine individuelle, zielgerichtete Einzelberatung bei der Bewältigung und Lösung von Problemen in der Anfangsphase der selbstständigen Tätigkeit zu unterstützen, um so die neue berufliche Situation erfolgreich zu meistern.

Welche Fördermöglichkeiten bieten die Jobcenter?

Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II können Einstiegsgeld als monatliche Leistungen bis zu 24 Monate und sogenannte Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen (Darlehen und/oder Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern) beantragen, wenn sie sich aus der Arbeitslosigkeit heraus hauptberuflich selbstständig machen möchten. Ob und in welcher Höhe das zuständige Jobcenter auf vorherigen Antrag diese Leistungen gewährt, entscheidet die persönliche Ansprechperson. Auf die Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Leistungen müssen bei dem zuständigen Jobcenter vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit beantragt werden. Über die aktuellen Förderungsvoraussetzungen informieren die jeweiligen Jobcenter.

Kostenloses Erstgespräch
Anrufen: 0175/4451616